Auch in Bayern haben die Vorbereitungen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen der Volkszählung 2011 bereits begonnen. Viele EigentümerInnen haben bereits das nebenstehende Schreiben (zum Vergrößern anklicken, es öffnet sich dann ein neues Fenster) des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung erhalten.
Es wird um eine Beantwortung bis zum 20.12.2010 gebeten. Unklar ist derzeit noch, ob dieses Schreiben schon als Verwaltungsakt anzusehen ist.
Fragebogen
Dem Schreiben beigefügt waren ein Fragebogen. Interessant finde ich hier die Frage 2: Ich kann für dieses Gebäude und für alle darin befindlichen Wohnungen angaben machen (Ja/Nein). Ein/e WohnungeigentümerIn in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen wird hier vermutlich guten Gewissens „Nein“ ankreuzen können. Denn wer weiß schon so genau, ob die anderen BewohnerInnen EigentümerInnen oder MieterInnen sind. Falls „Nein“ angekreutz wird, ist die Frage 3 zu beantworten: „Auskunft erteilen kann stattdessen: „. Hier könnte nun eventuell die Hausverwaltung angegeben werden. Aber kann die wirklich alle bei der GWZ 2011 gestellten Fragen beantworten? Die einzige richtige Antwort kann aus meiner Sicht hier nur lauten: „Die anderen EigentümerInnen“.
Rückumschlag
Wer sich entscheidet, den Vorbereitungsbogen (ausgefüllt) zurückzusenden, kann sich zumindest das Porto sparen, denn es ist ein offizieller Antwort-Rückumschlag beigelegt, d.h. dass der Empfänger der Antwort das Porto übernehmen muss und die Annahme nicht verweigern kann. Siehe hierzu auch meinen Beitrag: „Volkszählung: Muss die Rückantwort frankiert werden?“