Bundesverfassungsgericht: „Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht privaten Bereich verfassungsgemäß“ [Update]

[Update] Antrag auf Befreitung vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnsitz hinzugefügt (s.u. und hier als PDF-Datei) [/Update]

Mit heute veröffentlichtem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung und bei Betriebsstätten und betrieblich genutzten Fahrzeugen mit der Verfassung vereinbar ist.

In der heute veröffentlichen Pressemitteilung schreibt das BVerfG:

"Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten 
Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem 
allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass
auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies
hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom
heutigen Tage auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitrags-
pflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden und 
die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweit-
wohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Er hat 
den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis 
zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Urteil
steht das Grundgesetz der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen,
die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung be-
teiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben. Beim 
Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vor-
handensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt
es nicht an. Die Rundfunkbeitragspflicht darf im privaten Be-
reich an das Innehaben von Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk 
typischerweise dort genutzt wird. Inhaber mehrerer Wohnungen 
dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung allerdings
nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag be-
lastet werden."

Ein wichtiger Passus im Urteil für ZweitwohnungsinhaberInnen lautet:

„2. Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung mit der
    Maßgabe weiter anwendbar, dass ab dem Tag der Verkündung
    dieses Urteils bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung 
    diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer 
    Wohnung ihrer Rundfunkbeitragspflicht nach § 2 Absatz 1 
    und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nachkommen, auf
    Antrag von einer Beitragspflicht für weitere Wohnungen 
    zu befreien sind.“

Um diesem Personenkreis die Antragstellung zu erleichtern habe ich einen Musterantrag (ohne jegliche Gewähr) erstellt. Dieser ist hier als PDF-Datei und nachfolgende zufinden

Rundfunkbeitrag – meine Rundfunkbeitragsnummer: ______________________
Hier:
Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag für meinen Zweitwohnsitz
Bezug:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Ziffer 2 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018, Aktenzeichen 1 BvR 1675/16,

2. Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe weiter anwendbar, dass ab dem Tag der Verkündung dieses Urteils bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer Wohnung ihrer Rundfunkbeitragspflicht nach § 2 Absatz 1 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nachkommen, auf Antrag von einer Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien sind.“

die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für meinen Zweitwohnsitz in

________________________, PLZ,Ort:_________ __________________,
da ich nachweislich für meinen Erstwohnsitz in

________________________, PLZ,Ort:_________ __________________, unter obiger Rundfunkbeitragsnummer meinen Rundfunkbeitrag bezahle.

Ich gehe davon aus, dass diesem Antrag mit Wirkung von heute stattzugeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________________________
(Unterschrift)

 

 

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Unterschreibe den offenen Brief gegen Vorratsdatenspeicherung

Hallo,

da es in den derzeitigen Sondierungsgesprächen (und in den evtl. folgenden Koalitionsverhandlungen) für die Jamaika-Regierung beim Thema Inneres/Sicherheit an erster Stelle um die Vorratsdatenspeicherung geht, gibt es eine Petition auf weact zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung.

Unter https://weact.campact.de/p/vds kann jede*r den – auch vom FIfF und von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz als Organisationen unterschriebenen – offenen Brief gegen die VDS persönlich unterschreiben.

Viele Grüße,

Werner

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51 Bestellungen mit 113 Exemplaren der DSGVO-Synopse sind eingetütet und auf dem Weg zu den BestellerInnen

Es ist geschafft. Alle bis heute eingegangenen Bestellungen (51 an der Zahl) für die gedruckte Version der Synope der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Artikeln, Erwägungsgründen und den entsprechenden Paragraphen des am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sind bearbeitet. Somit sind die ersten 113 Exemplar auf dem Weg zu den BestellerInnen und sollten in der kommenden Woche bei ihnen ankommen. Weitere Bestellungen sind möglich!

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Synopse mit Gegenüberstellung der Artikel und Erwägungsgründe sowie entsprechenden Regelungen des neuen BDSG als kostenloses eBook erschienen

Werner Hülsmann, Datenschutzsachverständiger:

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung – DS-GVO
– Synopse mit Gegenüberstellung der Artikel und Erwägungsgründe sowie entsprechenden Regelungen des neuen BDSG –

Die Bestellung der gedruckten Version zum Subskriptiospreis
in Höhe von 14,90 € ist bis zum 23. Juni 2017 über E-Mail
beim EfWeHa-Verlag möglich.
Link zum kostenlosen eBook: siehe unten!

In dieser neuen Synopse (1. Auflage 2017) der ab 25. Mai 2018 geltenden Umschlag Band 4.1EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind zu den Artikeln der DS-GVO soweit wie möglich die korrespondierenden Erwägungsgründe der DS-GVO und die vergleichbaren Regelungen aus dem ebenfalls ab dem 25. Mai 2018 geltenden neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) gegenübergestellt. Auch wurde für die DS-GVO ein (nicht-amtliches) Inhaltsverzeichnis hinzugefügt. Damit ist diese Synopse ein unverzichtbares Hilfsmittel für Datenschutzbeauftragte, Datenschutzverantwortliche und alle am Datenschutz Interessierten.

Bislang gibt es diese Synopse nur als (kostenloses) eBook (als PDF-Datei über https://efweha-verlag.de/Bd41eBook). Eine gedruckte Ausgabe ist vorgesehen. Diese wird vom EfWeHa-Verlag erstellt, wenn bis Freitag, 23. Juni 2017 genügend verbindliche Bestellungen zum Subskriptionspreis in Höhe von 14,90 € erfolgen. Ab dem 24. Juni gilt dann der Normalpreis in Höhe von 19,90 €. Diese Preise beinhalten die gesetzliche MWSt. und den Versand im Inland.

Die Bestellung der gedruckten Version zum Subskriptiospreis in Höhe von 14,90 € ist bis zum 23. Juni 2017 hier über E-Mail beim EfWeHa-Verlag möglich. Sollten nicht genügend Bestellungen bis zum 23. Juni zusammen gekommen sein, werden Sie kurzfristig per E-Mail hierüber informiert.

Die Synopse wird im DIN-A5-Querformat gedruckt, so dass sie aufgeschlagen auch noch gut auf den Schreibtisch passt und wird ca. 272 Seiten haben.

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DVD-PM: Datenschutzvereinigung warnt vor „Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften“

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) fordert den Deutschen Bundestag auf, dem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes“ nicht zuzustimmen (Deutscher Bundestag Ausschuss für Arbeit und Soziales v. 18.05.2017, Ausschussdrucksache 18(11)1031). Dieses sog. Omnibusgesetz hat nichts mit Bundesversorgung zu tun, sondern sieht u. a. folgende datenschutzrechtlichen Änderungen vor: Weiterlesen

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30.05.2017 – Seminar: Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO und BDSG-neu

Am Dienstag, 30. Mai 2017 veranstaltet die BTQ Hannover ein ganztätiges Seminar für Betriebräte, Personalräte sowie behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte zum Thema „Beschäftigtendatenschutz aktuell!“ (externer Link). Die Kosten betragen 350,– € zzgl. MWSt.

Ich bin einer der Referenten, mein Thema ist „Technischer Datenschutz“ mit den Punkten

  • Technische und organisatorischen Maßnahmen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Aufgaben für Betriebs- und Personalräte sowie Datenschutzbeauftragte

Eine Anmeldung ist über die Website der BTQ Hannover möglich, dort findet sich auch eine PDF-Datei mit dem Programm.

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Synopse BDSG-neu – Regierungsentwurf und Bundesratsstellungnahme || Workingpapers der Art. 29. Gruppe zur DSGVO nun z.T. auch in Deutsch verfügbar

Heute habe ich zwei Themen

  1. Synopse zum Regierungsentwurf des BDSG mit Stellungnahme des Bundesrates und
  2. Arbeitspapiere der Artikel-29-Gruppe zu einzelnen Regelungen der DSGVO, z.T. nun auch in Deutsch verfügbar

1.) Für alle die, die sich für das deutsche Gesetzgebungsverfahren zum BDSG-neu
interessieren, habe ich eine Synopse mit der Gegenüberstellung des Regierungsentwurfs mit Begründung und der Stellungnahme des Bundesrats vom 10. März 2017 erstellt. Diese kann kostenfrei als offene PDF-Datei über die Seite https://dsgvo.expert/baxCg heruntergeladen werden.

Die Synopse basiert auf den in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Regierungsentwurf vom 01. Februar 2017: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU -DSAnpUG-EU) (Bundestagsdrucksache 18/11325) sowie auf den Beschluss des Bundesrates vom 10. März 2017 (Bundesratsdrucksache 110/17(B). Dabei sind konkrete Änderungsvorschläge des Bundesrates in der Spalte „Stellungnahme des Bundesrates“ durch Änderungsmarkierungen gekennzeichnet.

2.) Auf meiner DSGVO-Website habe ich unter dem Bereich Materialien  https://dsgvo.expert/materialien/ zur DSGVO habe ich eine neue Rubrik https://dsgvo.expert/EUDSA mit den Arbeitspapieren der Artikel-29-Gruppe zu einzelnen Regelungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingefügt. Mit heutigem Stand finden sich dort Leitlinien zum Recht auf Datenübertragbarkeit, in Bezug auf
Datenschutzbeauftragte (DSB) und zur federführenden Aufsichtsbehörde. Teilweise sind dort auch deutsche Versionen der Dokumente der Art.-29-Gruppe abrufbar.

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Paradox: Verlage kritisieren Marktmacht von Google und helfen Google eifrig dabei sie noch zu vergrößern

Gerade habe ich einen meiner Kunden geschrieben:

Die Verbände der Verleger kritisieren immer wieder, die Macht und 
insbesondere die Marktmacht von Google. Mit jeder Website, die 
Google Analytics und weitere Googledienste verwendet, wird diese 
Marktmacht vergrößert. Wenn also auf den Websites von [VERLAG] 
künftig Google Analytics statt wie derzeit etracker oder - als 
ebenfalls datenschutzkonforme Alternative Piwiks - und andere 
Dienste von Google eingesetzt werden, muss es [VERLAG] klar sein, 
dass sich [VERLAG] bewusst (um nicht zu sagen vorsätzlich) an der 
Vergrößerung der Macht und Marktmacht von Google beteiligt.

Sollten Sie jetzt sagen, das hat doch gar nichts mit Datenschutz zu
tun, muss ich Ihnen widersprechen. Durch die Marktmacht von Google 
werden die Menschen - auch die, die versuchen Google-Dienste zu 
vermeiden - in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung 
eingeschränkt.

Ich glaube zwar nicht, dass meine obige Aussage etwas an der Entscheidung des Verlags ändert, aber für mich behalten wollte ich sie auch nicht.

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Newsletter zur DSGVO und ihrer Umsetzung – DSAnpUG-EU-neu

In unregelmäßigen Abständen versende ich einen Newsletter zum den Themen DSGVO und ihre Umsetzung. Mit diesem Newsletter werden Sie auch über neue Seiten und Beiträge auf der Website https://dsgvo.expert informiert.

Alle Informationen zum Ein- und Austragen aus diesem Newsletter finden Sie hier:
https://dsgvo.expert/kontakt/dsgvo-newsletter/

Sie finden auf https://dsgvo.expert/erste-kurze-einschaetzung-zum-entwurf-des-bdsg-neu-2-ressortabstimmung-stand-11-11-2016/ eine erste kurze Einschätzung zum zweiten „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)„, der vom BMI am 11.11.2016 in die Ressortabstimmung gegeben wurde. Auch ein Link zum Entwurf selbst ist dort zu finden.

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DVD-PM: Datenschützer fordern Verschiebung der Wahl des Datenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern

In einem offenen Brief[1] wendet sich die Deutschen Vereinigung für  Datenschutz e.V. (DVD) an die Präsidentin und die Fraktionsvorsitzenden des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern mit der Aufforderung, die für Anfang Dezember 2016 geplante Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu verschieben, ein transparentes Verfahren für die Auswahl der Kandidaten zu praktizieren und den besten Kandidaten zu bestellen. Weiterlesen: https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2016/11/2016 -11-DVD-PE-LfDI-MV.pdf

[1] Offener Brief: https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-DVD-Brief-LfDI-MV.pdf

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