Mit der GWZ die Volkszählung kippen!

VZ-GWZ-Vorbereitung-BY-RueckumschlagVorbemerkung: Seit geraumer Zeit laufen ja bereits die Vorbefragungen
zur Gebäude- und Wohnraumzählung (GWZ) 2011. So gab es auf der
Mailingliste und auf dem Kontaktverteiler des AK Zensus schon einige Anfragen.
Die Muster der Vorbefragungsbögen finden sich bei DeStatis. Links zu einer eingescannten Version sind im Artikel „Volkszählung GWZ Vorbereitung in Bayern“ angegeben.

Arbeitsgruppe für die Erstellung von Mustertexten

Die Aufforderung zur Vorbefragung kann (noch immer) genutzt werden, um rechtzeitig rechtlich gegen das ZensG vorzugehen. Aus meiner Sicht wäre diese Absicht auch der einzige seriöse Grund, um Anfragenden zu empfehlen, den Fragebogen zur Vorbereitung der GWZ nicht auszufüllen.

Die rechtliche Vorgehen sähe meines Erachtens so aus (ich lasse mich hier gerne von VerwaltungsrechtlerInnen korrigieren):

  1. Widerspruch, dabei in der Begründung die Verfassungswidrigkeit des ZensG darlegen, gleichzeitig Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
  2. bei Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung: Nächste Instanz anrufen, evtl. über das Bundesverwaltungsgericht mit Eilantrag zum BVerfG (dazu wird aber eine bessere Begründung benötigt).
  3. Bei einer zu erwartender Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren,
    1. eventuell legt das Verwaltungsgericht das ZensG dem BVerfG selbst vor
    2. alls nicht, und die Klage abgelehnt wird, nächste Instanz anrufen evtl. über das Bundesverwaltungsgericht mit Eilantrag zum BVerfG (dazu brauchen wir aber eine besser Begründung)
  4. Inhaltliche Entscheidung zum ZensG des BVerfG 🙂

Das ZensG wäre also nochmal dort, wo wir mit der Verfassungsbeschwerde gegen das ZensG mit der Verfassungsbeschwerde eigentlich hin haben wollten.

Damit dies möglich ist, werden entsprechend gut begründete Mustertexte für den 1. Schritt bis Mitte nächster Woche benötigt und es sollten bis Mitte Januar (oder besser noch bis Ende Dezember) eine gute Begründung für die weiteren Schritte haben. Vorarbeiten hierzu sind ja bereit geleistet. Es wurde ja eine Beschwerdeschrift erstellt, diese müßte zwar überarbeitet werden, wäre aber schon mal eine Grundlage. Es gibt auch schon weitere Texte, die allerdings noch nicht für eine Veröffentlichung geeignet sind. Der derzeit erreichte Zwischenstand könnte zumindest von einer Arbeitsgruppe genutzt werden, um eine gute Begründung für das Widerspruchs- und die
Verwaltungsgerichtsverfahren zu erstellen.

Wer sich jetzt angesprochen fühlt, möge mir eine E-Mail (werner (at) fiff-ev.de) mit dem Betreff „AG GWZ“ schreiben. Eine oder zwei Zeilen zur Person wären hilfreich, sind aber keine Pflicht.

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen dann der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, so dass sich möglichst viele mit Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligen können.

Mitarbeit im AK Zensus

Wer noch im AK Zensus mitarbeiten will, kann sich gerne auf der Mailingliste des AK Zensus eintragen.

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
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