Am 02. Dezember wurde das ELENA-Aufhebungsgesetz (Gesetz … und zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)) im Bundesgestzblatt* verkündet und ist somit am 03. Dezember 2011 in Kraft getreten.
Laut der Website „Das ELENA-Verfahren“ sind nun die folgenden Schritte geplant:
- Ab Montag, dem 05. Dezember 2011 können keine ELENA-Mitteilungen an die Zentrale-Speicher-Stelle (ZSS) gesendet werden. Die Systeme der ZSS sind nicht mehr von außen erreichbar.
- Bis Samstag, 10. Dezember 2011 soll die Löschung des Datenbankhaupt-Schlüssels bei der ZSS und des bei der Registratur Fachverfahren (RFV) verwendeten Schlüssels und aller Kopien erfolgen. Dadurch wird eine Entschlüsselung und damit ein Auswerten der bislang gespeicherten Daten unmöglich.
- Danach sollen die Daten sowohl bei der ZSS als auch bei der RFV vollständig gelöscht werden. Die Komplexität der Schutz- und Speichermechanismen der speziell für ELENA geschaffenen Prozesse sei so kpmplex, dass diese Lösung einige Zeit in Anspruch nehmen werde.
Das heißt nun aber nicht, dass das ELENA-Verfahren für alle Zeit vom Tisch wäre: So äußert sich Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler in seiner Pressemitteilung vom 02.12.2011: „Jetzt gilt es, aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln.“
Aber immerhin: „Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss jedoch vermieden werden.“ Da bleibt nur zu hoffen, dass bei einer Wiedereinführung eines Verfahrens für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten, der/die dann zuständige Innenminister/in dies berüchsichtigt.
Bezeichnend bei der Aufhebung des ELENA-Verfahrens ist allerdings, das nicht der mangelhafte Datenschutz und die vermutlich verfassungswidrige Datenspeicherung Gründe für die Aufhebung waren sondern die seitens der Ministerien und Behörden unerwartet hohe bürokratische Belastung kleinere und mittlerer Betriebe. Allerdings wurde auch diese bereits vor der Einführung des ELENA-Verfahrens von kritischen Stimmen gesehen.
*) Datei „media.xav“ mit rechter Maustaste herunterladen und dann in „bgbl-I-60-2298.pdf“ (oder einen anderen beliebigen Dateinamen mit „.pdf“ am Ende) umbenennen.
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