Wenn der/die Volkszähler/in dreimal klingelt – 4. Update

Eine kurze Handlungsanleitung für den Ernstfall

(Auf Basis einer Idee von Thea J. – hier auch als PDF-Datei zum Download und Ausdrucken – Update 3: diese PDF-Datei wurde am 05. Mai überarbeitet, die Updates 1 und 2 sind die Hinweise, Update 4 ist der Verweis auf die Seite vobo11.de)

Anmerkung: Diese Handlungsanleitung  gilt  für BewohnerInnen von Haushalten, die für die Haushaltsstichprobe ausgewählt wurden

Was muss ich dem/der Volkszählerin angeben?

  • Vorname und Name
  • Anschrift
  • Lage der Wohnung
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Anzahl der Personen im Haushalt

 Und dann?

  • Fragebogen und Rückumschläge aushändigen lassen!
  • Lass niemanden in die Wohnung!
  • Lass niemanden für dich das Ausfüllen des Fragebogens übernehmen!
  • Informiere dich über mögliche Formen des zivilen Ungehorsams z.B. unter www.zensus11.de, www.vobo11.de oder www.zensus-11.de

Und für die Aussenseite der Tür  gibt es die Türschild-Protestpostkarten-Aufkleber!

Und wenn ich dann den Fragebogen habe?

Hier kann dann die Entscheidungshilfe des AK Zensus weiterhelfen!

Wer sich überlegt, den Fragebogen nicht ausfüllen zu wollen, sollte sich diese Seite www.vobo11.de und/oder dieses Informationsblatt „Zensus2011 und Volkszählungsboykott“ durchlesen. Auch beim „Informationsradio“ SWR cont.ra gibt es weiterführende Informationen.

Hier noch eine kleine Ergänzung zur Rechtsgrundlage:

Es gibt weder im Zensusgesetz noch in den Ausführungsgesetzen ein
Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13
Grundgesetz
) . Von daher haben die Erhebungsbeauftragten (wie die VolkszählerInnen offiziell heißen) keinen Rechtsanspruch darauf, die Wohnung zu betreten! Dies sollten die VolkszählerInnen allerdings in ihren Schulungen gelernt haben.

Noch zwei Hinweise:

1.) Die Erhebungsbeauftragten müssen sich mit einem speziellen Erhebungsbeauftragten-Ausweis ausweisen. „Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass gültig.“ (Quelle: <http://www.zensus2011.de/faq-detail/wie-weisen-sich-die-interviewer-aus.html&gt;)

2.) Auf <http://www.zensus2011.de/im-gespraech/artikel/gibt-es-beim-zensus-wohnungsbegehungen-und-werden-tatsaechlich-nachbarn-ueber-mich-befragt.html&gt; steht ganz klar: „Allerdings ist niemand verpflichtet, den Erhebungsbeauftragen, wie die Interviewerinnen und Interviewer ganz offiziell heißen, in die Wohnung zu lassen.“

Der Satz danach ist allerdings eine Frechheit: „Das Ausfüllen des Fragebogens kann notfalls auch im Flur durchgeführt werden.“ Denn der Fragebogen muss ja gar nicht mit dem/der VolskzählerIn ausgefüllt werden, sondern kann auch alleine ausgefüllt werden, wie erst ein paar Zeilen weiter erwähnt wird.

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
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11 Antworten zu Wenn der/die Volkszähler/in dreimal klingelt – 4. Update

  1. Pingback: Momoblog › Der Zensus

  2. bökhdc schreibt:

    Ich selbst bin als Erhebungsbeauftragter unterwegs und habe festgestellt, dass trotz massiver Informationspolitik unseres Kreises (Info per Zeitung und Regionalradio) viele Bürger nicht wissen, was hinter dem Zensus steckt.
    Umso erfreulicher ist es jedoch, die Gespräche zu suchen und den Bürgern klar zu machen, wozu der Zensus dient und abschließend bei allen das Erkenntnis zu finden, dass „es der Zensus gar nicht so schlimm ist, wie Datenschützer und andere Propagandagötter immer predigen“.

    Viel mehr wundert es mich jedoch, wie groß die Unwissenheit und Ignoranz aber selbst und insbesondere bei den Gegnern des Zensus ist. Wenn man sich mal die Verleihung des „Big Brother Awards 2011“ an Prof. Dr. Gert G. Wagner auf Youtube ansieht, wird dem „menschenfreundlichen“ und „wohl erzogenen“ Zuhörder schlecht. Herr Wagner macht sich die Mühe und kommt für die Verleihung und mit dem klaren Wunsch nach Aufklärung und offener Diskussion von Berlin nach Bielefeld und was passiert dort? Er bekommt die Einladung zuerst schon einmal nur sehr kurzfristig, kann angabegemäß nur rd. 60 Minuten vorher die Ladatio einsehen und hat somit kaum Möglichkeiten zu reagieren. Viel mehr noch: unfreundliche Zuhörer lassen ihn nicht einmal ausreden und beschimpfen ihn stattdessen…?! Ist das eine zivilisierte Gesellschaft oder befinden wir uns nicht eher auf dem Weg zur Anarchie? Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Macher des Big Brother Awards gar kein Interesse an einem Austausch und einem zivilisierten Miteinander haben sondern vielmehr Klischees und Lügen schüren und Menschen in Unwissenheit belassen wollen.

    Last but not least stelle ich mir auch bei diesem Internetauftritt die Frage nach dem Datenschutz. Als Pflichtfeld muss ich hier meinen Namen und meine Emailadresse angeben -wofür?! Nur damit ich über Reaktionen per Mail infomiert werde?
    Ich kann keinen einzigen Hinweis darauf finden, wie lange meine Daten gespeichert werden und was ggf. noch damit passiert. Höchst bedenklich wie ich finde und zudem in einem krassen Unterschied zum Zensus. Hier ist die Datenspeicherung, – nutzung und anschließende Löschung klar gesetzlich geregelt und für jeden Bundesbürger seit langem einsehbar.

    • extdsb schreibt:

      Hallo, die Eingabe von Kommentaren ist völlig freiwillig und stellt eine von Ihnen gewollte Veröffentlichung Ihrer Meinung dar. Es werden dabei nur der von Ihnen angegebene Namen (der ja auch ein Pseudonym sein kann) und der von Ihnen eingebene Kommentar veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse dient in der Tat dazu, dass Sie über Reaktionen informiert oder bei Rückfragen von mir angeschrieben werden können. Diese Daten werden solange gespeichert, wie der enstsprechende Kommentar veröffentlicht wird. Von daher ist die Nutzung der (doch sehr geringen) personenbezogenen Daten zum Einen zweckgebunden und zum Anderen bereits aus der Kommentarfunkion ersichtlich. Und im Gegensatz zur Volkszählung ist die Teilnahme hier vollig freiwillig. Selbst falsche Angaben werden hier nicht mit Zwangs- oder Bußgeldern belegt. Viele Grüße, Werner Hülsmann

  3. siggi schreibt:

    Gibt es irgendwo die Möglichkeit sich den Befragungsbogen ausdrucken zu lassen. In den offiziellen Veröffentlichungen ist diese Option gesperrt..

  4. Pingback: Schild: „Zutritt für Volkszähler verboten“ selbst ausdrucken oder als Aufkleber bestellen | Blog eines Datenschutzaktivisten

  5. Pingback: VolkszählerInnen sind zu früh ausgeschwärmt | Blog eines Datenschutzaktivisten

  6. John Doe schreibt:

    […]e ausgewählt wurden und wurde –>von<— erstellt auf der Basis einer Idee von Thea J[…]

    […]Niemand muss eine/n VolkszählerIn in seine Wohnung lassenn! <—

    Ich würde das NOCHMAL überarbeiten…
    Liest denn kein Mensch Korrektur, bevor das veröffentlicht wird?!

    • extdsb schreibt:

      Danke für die Korrekturhinweise! Ich lese es selbst (meist) noch mal Korrektur, finde aber natürlich nicht alle Fehler, insbesondere, wenn es schnell gehen muss. Die Datei ist nun korrigert. Grüße, Werner

  7. Ulrich schreibt:

    @dokape

    Da liegst du falsch. Volkszähler kündigen sich immer mindestens eine Woche vorher an. Das Recht ihren Ausweis zu kopieren, hast du natürlich auch nicht. Im Übrigen wärst du mit deinem tollen Plan von privater Auflistung/Speicherung der Zähler nicht einen einzigen Deut besser, als die Urheber des Zensus. Außerdem können Beauftragte auch verpflichtet sein, sie wollen vielleicht gar nicht bei dir nachfragen und dich belästigen, müssen aber. Überlege dir lieber mal gegen wen sich dein Widerstand richtet, den Urheber oder den möglicherweise verpflichteten Interviewern, die sowieso nichts ausrichten können.

  8. dokape schreibt:

    Was ist, wenn ich nicht aufmache?
    Wenn ich keine Zeit habe, ihm die Angaben über die Personen zu machen? (Essen auf Herd, Kind ins Bett bringen etc?) Die kommen ja schließlich auch unangemeldet.
    Wer bei mir klingelt, weis, wer hier wohnt. Da reicht es, den Fragebogen in den Briefkasten zu werfen oder abzugeben.
    Ich werde mir eine Kopie vom Zählerausweis in Verbindung mit Personalausweis machen. Wird die Zähler sicher freuen, gespeichert und registriert zu werden.
    Vielleicht gar noch ein Porträtbild vom Zähler im Hausflur, mal schauen.

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