Beschäftigtendatenschutz: Was lange währt, ist erstmal gut!

Wie Pressebericht von gestern vermelden und zuverlässige Quellen bestätigen wird es in dieser Legislaturperiode keine gesetzliche Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes mehr geben.

Dieses Mal ist es gelungen mit einer breit unterstützten Kampagne ein Durchpeitschen eines Gesetzesentwurfs zu verhindern. Nachdem Aufgrund des Protestes der versuchte Schnellschuss der Bundesregierung verhindert wurde, haben im Hintergrund offensichtlich unterschiedliche Gründe dazu geführt, dass der Gesetzentwurf für diese Legtislaturperiode nun ganz vom Tisch ist.

Zwar soll noch ein geheimnissvolles Treffen zwischen CDU- und Gewerkschaftsspitzen geplant gewesen sein. Aber nachdem dies öffentlich wurde, wollte niemand mehr etwas davon wisse. Das ist ja auch nachvollziehbar. Ein schnelles Durchwinken eines schlechten Gesetzentwurfs nach so einem Treffen, hätte weder für die Regierung noch für die beteiligten Gewerkschaften gute Presse zur Folge gehabt.

Durch die gewohnene Zeit, war es auch den verschiedenen Flügeln innerhalb der CDU möglich Stellung zu dem Gesetzentwurf und Änderungsantrag zu nehmen. So soll weiten Teilen der CDU darin zuviel Datenschutz enhalten gewesen  und die Arbeitgeberbelange zu wenig berücksichtigt worden zu sein. Der Arbeitnehmerflügel der CDU sei natürlich anderer Ansicht gewesen. So mußte die Koaliation das Geseztesvorhaben aufgeben.

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
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