Wie ich leider erst gestern erfahren habe, wird am 10. Juni 2015 der Gesetzentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz (Bundestagsdrucksache 18 /4096) im Innenausschuss Tagesordnung des Bundestags behandelt. Heute habe ich einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sowie einen Entschließungsantrag der Fraktion B90/Grüne zu diesem Gesetzentwurf erhalten. Nach aktueller Tagesordnung Bundestag soll dieses Gesetz bereits am Donnerstag, 12. Juni in zweiter und dritter Lesung – und damit abschließend – beraten und beschlossen werden. Somit bleibt leider kaum Zeit sich kritisch mit dem Änderungsantrag auseinander zu setzen. Eine erste Einschätzung: Besser wird das IT-Sicherheitsgesetz durch diesen Änderungsantrag nicht. So wird auf die vielfältige Kritik leider nur kaum bis gar nicht reagiert. Auch die Kritik des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung verhalt bislang ungehört.
Nachtrag: Hier ein Link zur Kommentierung des Änderungsantrags zum
IT-Sicherheitsgesetz auf heise: „Bei Verstößen gegen das IT-Sicherheitsgesetz soll Bußgeld drohen“