Wie aus der heute veröffentlichten Tagesordnung des Bundestages hervorgeht, findet die 2. und 3. Beratung der Gesetzentwürfe und Anträge zum Beschäftigtendatenschutz am Freitag, 01. Februar 2013 ab 09:00 Uhr statt!
[Update] Die Tagesordnung für die Sitzung des Innenasschusses am 30. Januar 2013 liegt vor. Wie zu erwarten war ist der Beschäftigtendatenschutz auf der Tagesordnung. [/Update]
Zwar stehen die Tagesordnungen der beteiligten Ausschüsse noch nicht fest, da aber die nächsten Sitzungen erst der Ausschüsse – und auch des Innenausschusses erst in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages ab dem 28. Januar 2013 stattfinden, ist damit zu rechnen, dass die Information, dass die Behandlung im Innenausschuss für Mittwoch, den 30. Januar 2013 angesetzt wurde, sich bestätigen wird.
Von heute an sind bis zur Behandlung im Innenausschuss immerhin 12 Tage, zwischen der Veröffentlichung des Ergebnisses des Innenausschusse und der Behandlung im Plenum des Bundestages werden aber kaum 24 Stunden liegen. Dadurch bleibt kaum Zeit, die Änderungsvorschläge des Innenausschusses kritisch zu würdigen. Es bleibt also dabei: Die Zeit ist knapp!
Die zu behandelnden Gesetzentwürfe und weitere Materialen sind auf im Blog des beschaeftigtendatenschutz.net http://beschds.wordpress.com/materialien/ angegeben und verlinkt.
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