[Update vom 18.01.2013 – 19:00] Inzwischen ist die Tagesordnung des Bundestages für die Plenarsitzungen der kommenden Sitzungswoche veröffentlicht. Das Thema Beschäftigtendatenschutz wird am 01. Februar 2013 ab 09:00 Uhr in 2. und 3. Lesung beraten. Siehe auch: https://extdsb.wordpress.com/2013/01/18/neuer-zeitplan-beschaftigtendatenschutz-am-01-februar-2013-im-bundestag-2-und-3-lesung/ [/Update]
Heute erhielt ich folgende Information:
Das Büro eines Bundestagsabgeordneten sagt, dass der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz zur 2./3. Lesung für den 31. Januar auf die Tagesordnung des Bundestags gekommen ist, eine wirkliche Verzögerung des Zeitplans also nicht der Fall ist und die Behand- lung im Innenausschuss tatsächlich am Tag vorher, am 30. Januar dran wäre.
Sollte es bei diesem Zeitplan bleiben, wäre die Absetzung der Behandlung des Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz im Innenausschuss am 16. Januar nur ein fauler Trick der Regierungsfraktionen bzw. der Bundesregierung und der – hoffentlich fehlschlagende – Versuch, das Thema aus der Endphase des Wahlkampfs für die Landtagswahl am 20. Janaur 2103 in Niedersachsen herauszuhalten.
Es bleibt bei dieser Zeitplanung zwar etwas mehr Zeit für die Vorbereitung der und die Beratung im Innenausschuss. Allerdings bleibt dadurch keinerlei Zeit, die Änderungsvorschläge des Innenausschusses kritisch zu würdigen. Es bleibt also dabei: Die Zeit ist knapp!
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