Zur Vorbereitung der Internationalen Datenschutzkonferenz am 17. und 18. Oktober 2012 in Berlin fanden vom 28. bis 30. August vorbereitende Workschops statt, deren Ergebnisse am zweiten Tag der Konferenz, also am 18. Oktober 2012 präsentiert werden. Das BMI hat zwar die Fragestellungen, die in diesen Workshops erarbeitet wurden veröffentlicht, nicht aber die Empfehlungen und TeilnehmerInnenlisten. Dies hole ich hier nach, selbstverständlich sind die TeilnehmerInnenlisten selbstverständlich anonymisert worden:
- Panel 1: Stärkere Regelungen für besondere Gefährdungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Panel 2: Angemessene Regelungen für Privatpersonen und „alltägliche Datenverarbeitung“
- Panel 3: Selbstregulierung und wettbewerbsrechtliche Elemente im Datenschutz der Zukunft
Zu diesen Workshops wurden nur handverlesene TeilnehmerInnen eingeladen, die Zivilgesellschaft gehörte nicht dazu!
Auch hier noch mal: Das Zivilgesellschaft nicht eingeladen war, ist schlicht nicht richtig. Die ISOC.de hatte nur – anders als Andere – rechtzeitig eine Stellungnahme eingereicht und ist auch eingeladen gewesen…
Das hat auch niemand behauptet. Mit der ISOC.de sind es dann immerhin vier (DVD, FIfV, ISOC.de und VZBV). Aus meiner Sicht ist das immer noch nicht ausreichend. Zudem stand bei der Bitte um Stellungnahme vom BMI nicht, dass die Abgabe einer Stellungnahme Voraussetzung für die Teilnahme an der Konferenz ist.
In den Konferenzuntelagen sind die Teilnehmer aufgeführt. 🙂
Das stimmt. Ich habe sie trotzdem hier anonymisiert, da eine Verbreitung im Internet doch etwas anderes ist, als das Verteilen an die Kongressteilnehmer/innen. 🙂
ich hatte es als Kritik verstanden, dass die Namen nicht veröffentlicht worden sind. Missverständnis.
Können Sie den Link zu Panel 1 noch mal prüfen, er funktioniert bei mir nicht.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe den Link korrigert.