Unmögliches Verhalten eines Volkszählers – Erfahrungsbericht einer Betroffenen (Updates)

Heute erhielt ich aus Thüringen einen Bericht über den Besuch eines Volkszählers (Erhebungsbeauftragten) der deutlich zeigt, das es mit der sorgfältigen Auswahl der Erhebungsbeauftragten zumindest in Einzelfällen nicht geklappt haben könnte.

(Eines der Updates: Auch der Bericht auf http://blog.nodemaster.de/2011/05/17/zensus-2011-einen-versuch-war-es-wert/ läßt Zweifel an der Zuverlässigkeit einzelner Erhebungsbeauftragter oder deren Schulung aufkommen)

Ich habe die zuständige Erhebungsstelle sowie das Thüringer Landesamt für Statistik per E-Mail am 10. Mai 2011 um 22 Uhr um Stellungnahme gebeten und werde hier weiter berichten. Update: Ich erhielt am 11. Mai 2011 um 16:52 eine erste Zwischenmitteilung (s.u.)

Hier ist das Gedächtnisprotokoll:

"Gedächtnisprotokoll Zensus

Vorgeschichte

Am Do, den 05.05.2011 fand ich im Briefkasten einen unverschlos-
senen Brief mit einem allgemeinen Rundschreiben, das auf die am
Mo, den 09.05.2011 beginnende Haushaltsbefragung (Zensus, Volks-
zählung) hinweist. Zudem fand ich eine Karte, in der ein Herr S.*
sein Kommen zwecks Interview/ Haushaltsbefragung für den folgenden
Montag zwischen 18.30 und 19 Uhr ankündigt. Anbei waren zwei
Telefonnummern, Festnetz und Mobil. 

Mein Mann, M T., erreichte Herrn S. am folgenden Tag telefonisch
und teilte ihm mit, dass wir am Montag nicht zu sprechen seien.
Wir würden an der Befragung online teilnehmen. Mein Mann und Herr
S. machten aus, die dazu notwendigen Unterlagen in unserem Brief-
kasten zu hinterlassen.

Gedächtnisprotokoll vom Montag, den 09.05.2011

Es war ca. 17.30. Ich hatte mich hingelegt, da ich mich nicht wohl
fühlte und döste. Plötzlich klopfte es ans Schlafzimmerfenster,
das gekippt war. Das Schlafzimmer befindet sich im Erdgeschoß
eines Einfamilienhauses. Das Schlafzimmerfenster ist das erste
Fenster, durch das ich über den Gartenweg zu erreichen bin, da wir
keine separate Klingel haben.

Aufgeschreckt rief ich: "Einen Moment, ich komme". Ich zog mir
innerhalb kürzester Zeit etwas über und eilte, da ich niemanden
mehr durch das Schlafzimmerfenster sah, zu der unmittelbar benach-
barten Terrassentür (Glastür) meines Wohnzimmers. Noch bevor ich
die Gardine wegziehen konnte, das heißt, noch bevor mich dieser
Mann, der draußen stand überhaupt wahrnehmen konnte, sah ich mit
Entsetzen, was draußen vor sich ging. Hierzu ist zu sagen, dass
die Terrassentür auf eine durch einen ca. 1m hohen Zaun vom Garten
getrennte Terrasse geht. Durch eine (stets geschlossene) Pforte
kann die Terrasse betreten werden. Der Riegel befindet sich auf
der Innenseite der Pforte.

Der Mann war damit beschäftigt, den Riegel meiner Terrassenpforte
aufzuschieben. In der anderen Hand hielt er Papiere. Mir war in
diesem Moment klar, dass es sich um den Beauftragten des Zensus
handeln müsse.

Ich hatte diesen Mann noch nie zuvor (bewusst) gesehen, noch hatte
ich je Kontakt zu ihm. Ich stürmte auf meine Terrasse und schloss
den Riegel sofort wieder.

Nun überstürzten sich die Dinge quasi. Definitiv kann ich sagen,
dass der Mann mir keinen Ausweis gezeigt hat, wozu er verpflichtet
gewesen wäre. Denn mit der einen Hand hantierte er bis dahin an
meinem Riegel der Terrassenpforte, in der anderen Hand hielt er
irgendwelche Unterlagen.

Ob er sich namentlich vorstellte und mich über sein Anliegen
informierte, kann ich nicht mehr mit Sicherheit angeben. Viel kann
er jedenfalls nicht gesagt haben. Wie gesagt, die Dinge über-
stürzten sich.

Es war mir, wie gesagt, klar, dass er der Beauftragte der Volks-
befragung war und ich wusste um mein Recht, ihn nicht in meine
Wohnung lassen zu müssen, wozu meine abgezäunte, (bis dahin) ver-
schlossene und möblierte Terrasse entschieden zählt.

Ich stand nun also auf der Terrasse unmittelbar vor der Terrassen-
pforte und war wegen dem oben geschilderten Verhalten hinsichtlich
der Öffnung meiner Pforte höchst erregt.

Da ich ihn jedoch so schnell wie möglich wieder loswerden wollte
(ich fühlte mich nicht gut und ich war erschrocken) sagte ich ihm,
dass er die Unterlagen wahlweise mir geben oder in unseren Brief-
kasten (wie mit meinem Mann abgesprochen) einwerfen könne.

Er sagte, das würde nicht gehen, er wolle rein und versuchte
weiterhin hinein zu gelangen. Ich sagte ihm, ich sei nicht ver-
pflichtet, ihn herein zu lassen, er solle die Formalitäten draußen
erledigen.

Da drehte er sich um (um zu gehen) und erklärte, dass er mich als
Totalverweigerer melden wird. Zu diesem Sachverhalt ist ganz klar
zu bemerken, dass ich ihn unmittelbar zuvor aufgefordert hatte,
mir die Unterlagen auszuhändigen (s.o.).

Ich erklärte ihm zum wiederholten Male, dass ich nicht verpflichtet
sei, ihn einzulassen. Er erwiderte, dass er nicht gewillt sei, die
Formalitäten draußen im Stehen zu erledigen. Wenn ich nicht gewillt
sei, ihn einzulassen, würde er mich als Totalverweigerer melden (er
wiederholte seine Drohung).

Ich wiederholte mehrfach mein Recht, ihn nicht einlassen zu müssen.

Wie gesagt, ich fühlte mich nicht gut, ich war perplex, über-
rumpelt, gedemütigt. Ich war, wie oben geschildert, prinzipiell be-
reit diesen Bogen anzunehmen, obwohl ich Bedenken gegenüber dieser
Befragung habe. Ich wollte keine "Nachwehen" in dieser Sache; ich
habe Wichtigeres zu tun und wollte dies so schnell wie möglich ad
acta legen.

Ich wollte diesen Menschen loswerden. Ich wollte meine Ruhe. Aus
diesem Grunde schob ich ihn den Terrassentisch an den Zaun, so dass
er die Formulare auf diesem ausfüllen konnte.

Ich behaupte ganz bewusst, dass er versuchte, sich Einlass zu ver-
schaffen, denn es war ihm in keinem Fall möglich, vorauszusehen,
dass ich ihm den riesigen Tisch aus der anderen Ecke der Terrasse
hinschieben würde.

Er schrieb die Vor- und Zunamen von meinem Mann und mir auf sowie
die Geburtstage. Ich wies ihn an zu flüstern, es seien persönliche
Daten; ich war "stinksauer". Er hat sich nicht daran gehalten. Ich
empfahl ihm noch, sich ein Schreibbrett umzuhängen, wenn er so
nicht klarkäme. Er sagte, das könne mir so passen.

Als er ging, gab ich ihm mit auf den Weg, das sein Verhalten noch
ein Nachspiel haben würde.

Dieser Mann (Herr S.) ist eine Stunde zu früh gekommen und hat mich
aufgeschreckt (der Termin war eigentlich abgesagt). Ich hätte zu
dieser Zeit überhaupt nicht reagieren müssen.

Dieser Mann (Herr S.) hat, ich nenne es einmal so "begonnenen"
Hausfriedensbruch gegangen, da er den Riegel meiner Terrassenpforte
bereits zurückgeschoben hatte.

Dieser Mann (Herr S.) hat mir gedroht, indem er mich als Totalver-
weigerer melden wollte (obwohl ich ihn vorher bat, mir die Unter-
lagen auszuhändigen, ich wollte ihn lediglich nicht hineinlassen).

Dieser Mann (Herr S.) hat mich genötigt, indem er auf eine Schreib-
unterlage bestand, da er sonst wieder gehen würde, um mich als To-
talverweigerer zu melden.

Dieser Mann (Herr S.) hat mich eingeschüchtert und unter Druck
gesetzt.

Dieser Mann (Herr S.) war für den Staat unterwegs.

Unmittelbar nach diesem Horrorerlebnis (ca. 17.45) habe ich über
die Zensus-Servicetelefonnumer des Thüringer Landesamt für Sta-
tistik einer Frau R. selbiges geschildert. Ich war dabei sehr
aufgeregt. Sie hat den "Fall" als erstes aufgenommen.

Ich bin was mein Privatleben angeht, bin ich hochsensibel. Ich
fühle mich zutiefst erniedrigt und gedemütigt.

Ich versichere, dass ich den Mann (Herrn S.) in keinster Weise be-
leidigt habe.

Ich versichere, dass alle meine Angaben der Wahrheit entsprechen.

Ich versichere, dass diese Angelegenheit nicht im Sande verlaufen
wird.

10.05.2011 - gez. S. T."

*) Alle hier nur abgekürzt wieder gegebenen Namen  sind dem Verfasser bekannt!

Weitere Erfahrungsberichte können gerne an werner[at]fiff-ev.de gesandt werden!

Update 11. Mai 2011 17:43:

Heute um 16:52 Uhr erhielt ich folgende Zwischenmitteilung:

hinsichtlich "gravierender Vorfall in Thüringen mit einem Erhe-
bungsbeauftragten"  wird dieser Vorfall vom Thüringer Landesamt für
Statistik in enger Zusammenarbeit mit der Erhebungsstelle Gotha ge-
prüft.

Eine Vorverurteilung ist nicht zweckdienlich und beide Seiten haben
das Recht gehört zu werden. Wir möchten Sie bitten ebenfalls von
einer Vorverurteilung abzusehen und werden Sie über das Ergebnis
der Prüfung informieren.

Die Thüringer Erhebungsbeauftragten wurden durch die Thüringer Er-
hebungsstellen sorgefältig ausgewählt und gewissenhaft überprüft.

Ich werde weiter berichten.

Noch ein Update: Bis heute, 17. Mai 2011 habe ich die versprochene Stellungnahme nicht erhalten! Offensichtlich scheint weder das Thüringer Landesamt noch die zuständige Erhebungsstelle an einer Aufklärung des Falles interessiert zu sein.

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
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21 Antworten zu Unmögliches Verhalten eines Volkszählers – Erfahrungsbericht einer Betroffenen (Updates)

  1. twitterleser schreibt:

    Da stellt eine Landtagsabgeordnete der LINKEN eine Anfrage dazu. Und in der Anfrage wird dein blog erwähnt 😀 http://twitter.com/KatharinaKoenig/status/80550442962141184
    http://haskala.de/2011/06/14/zensus-in-thueringen-eingriff-in-die-privatsphaere/

  2. twitterleser schreibt:

    Mag ja sein, dass das Thüringer Landesamt kein Interesse an der Aufklärung hat…
    Aber eine Landtagsabgeordnete der LINKEN schon – http://twitter.com/KatharinaKoenig/status/80550442962141184 – sie hat wohl eine Kleine Anfrage dazu gestellt, die hier zu finden ist (allerdings bisher ohne Antwort): http://haskala.de/2011/06/14/zensus-in-thueringen-eingriff-in-die-privatsphaere/

  3. Ich schreibt:

    Eine absolute Neuigkeit!
    Die Erheber SOLLEN sich nicht anmelden!

    Warum das so ist, erklärte mir der Erhebungsstellenleiter aus Flensburg:

    „Wir haben ihre Anmerkungen und Hinweise zur Stellungnahme erhalten. Danach ist es aus ihrer Sicht unbefriedigend, dass der Erheber sich mit ihnen direkt in Verbindung gesetzt hat, ohne ihnen vorher eine Terminankündigung zuzusenden.

    Die von ihnen aus dem Handbuch zitierten Passagen sind Empfehlungen zur Vorgehensweise: Wir haben uns entschieden, diesen Empfehlungen nicht zu folgen, da unabhängig von schriftlichen Ankündigungen, der persönliche Kontakt zu den zu Befragenden hergestellt werden muss. Bei Nichtantreffen wäre dann ein Terminvorschlag von seiten des Erhebers für die Durchführung der Befragung gemacht worden. […]

    Im übrigen haben wir festgestellt, dass trotz vorheriger schriftlicher Ankündigung, die Problematik der persönlichen Befragung in keiner Weise positiv durch vorherige Ankündigung verändert wurden.

    Durch den amtlichen Erheber-Ausweis in Verbindung mit dem Personalausweis und ggfs. telefonischer Nachfrage in der Erhebungsstelle wurden bei Ängsten der Zubefragenden, ein weitgehendes Maß an Sicherheit vermittelt.“

    Was kann man daraus herauslesen? Die meisten Leute haben ANGST und lehnen die Befragung ab. Das ändert sich auch nicht durch eine Ankündigung des Besuchs.

    Die Ankündigung sollte also dem reibungslosen Ablauf dienen, nicht den Befragten, die Zeit brauchen, um sich darauf einzustellen, dass sie u.U. gegen ihre eigenen Überzeugungen gezwungen werden, etwas zu tun, was sie nicht wollen. Überlegungen zur Höflichkeit, scheinen gar keine Rolle gespielt zu haben.

    Auch wenn man aus rechtlichen Gründen nichts an der Erhebung ändern kann, sollte m.E. jeder Mensch die Zeit haben, um eine Einstellung zu diesem Akt institutioneller Gewalt einnehmen zu können, die ihm ermöglicht, zumindest in seinen eigenen Augen seine Würde zu bewahren.

  4. Ich schreibt:

    @Beobachter
    Auf dem Flyer für die Anwerbung von Erhebunsbauftragten ist eine unterschiedliche Vergütung nicht erwähnt:

    Vergütung
    Ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte erhalten eine
    Vergütung von 7,50 Euro je ausgefülltem Fragebogen.
    Dabei ist nicht maßgeblich, ob der Fragebogen gemeinsam
    mit der Interviewerin/dem Interviewer ausgefüllt
    wurde oder sich der Befragte dafür entscheidet, den
    Fragebogen postalisch zurück zu senden bzw. am
    Online-Verfahren teilzunehmen.

  5. bökhdc schreibt:

    Ich kann mich den (meisten meiner) Vorrednern nur anschließen. Ich selbst bin als Erhebungsbeauftragter unterwegs. Unterstelle ich mal, dass es sich tatsächlich wie beschrieben zugetragen hat und die örtlichen Gegebenheiten eine normale Haustür aufweisen und in diesem Fall tatsächlich der Hintereingang genutzt wurde , ist es natürlich nicht in Ordnung, wie der Erhebungsbeauftragte in diesem Einzelfall (!!!) vorgegangen ist. In den Schulungen wurde selbstverständlich darauf hingewiesen, dass man das Gebäude nur betreten darf, wenn man hierzu ein OK bekommen hat. Auch wurden wir darauf hingweisen, dass wir bei entsprechender Ablehung nicht drauf bestehen dürfen – selbst das Grundstück zu betreten. Es handelt sich bekannter Maßen um Hausfriedensbruch. Da all diese „Regeln“ aber auch schon allein dem normalen Menschenverstand zu entnehmen sein sollten, wird für mich klar, dass es sich um das Fehlverhalten eines Einzelnen handelte und daher sicherlich nicht generell auf alle Erhebungsbeauftragten oder gar das System übertragbar ist, wie es aber einige Blogger äußern.
    Korrekt wäre es natürlich gewesen, dem Ehemann mitzuteilen, dass man die Bögen gerne bei Selbstausfüllerwunsch abgeben könne. Da der Erhebungsbeauftragte aber die Existenz der Personen feststellen muss, können die Bögen nicht schlicht eingeworfen werden. Man hätte einen 1-Minuten-Übergabetermin vereinbaren sollen, dabei die passende Anzahl an Bögen übergeben und sich als Erhebungsbauftragter den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, Geschlecht und die Anzahl der im HH lebenden Personen notieren können. Im Ergebnis wäre alles prima gelaufen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass die Eheleute grds. nicht verweigern sondern lediglich selbst ausfüllen wollten.
    Mit einem Rechtsanwalt dagegen anzugehen halte ich jedoch einem Kanonenschuss auf Spatzen gleich. Verklage ich denn auch einen Postboten, der mir Briefe in den Briefkasten neben der Haustür wirft, weil er mein Grundstück ohne gesonderte Genehmigung betreten hat?!

  6. Holscher schreibt:

    Das Verhalten des Beauftragten war nach der Schilderung eindeutig nicht in Ordnung. Es scheint eine Charakterfrage zu sein und das lässt sich durch die Erhebungsstelle vorher schlecht prüfen. Die Erhebungsbeauftragten werden eigentlich daraufhin geschult, ruhig und zurückhaltend in solchen Situationen zu sein.

    Die Drohung als Totalverweigerer geführt zu werden, ist erst einmal undramatisch. Verweigerer erhalten zunächst über ein seperates Schreiben des Statistischen Landesamtes noch die Gelegenheit, doch noch schriftlich an der Befragung teilzunehmen.
    Verweigert man dann noch immer, drohen erst Bußgelder. Drücken kann man sich – auch mit der Bezahlung des Bußgeldes – vor der Befragung nicht.

  7. Pingback: nodemasters Gedankensphäre » Zensus 2011 – Einen Versuch war es wert

  8. nk schreibt:

    Bei allem Respekt, das Verhalten des Zählers war sicher nicht richtig, tw wahrscheinlich auch der Unkenntnis der Örtlichkeiten geschuldet, die Reaktion der Dame (oder zumindest der Stil, den man dem Brief entnehmen kann) kann ich bloß als hysterisch und vollkommen übertrieben bezeichnen. „sah ich mit Entsetzen, was draußen vor sich ging“ – also sorry, sowas kann man nun auch nicht ernst nehmen. Nicht zweckdienlich, würde ich sagen.

  9. globalewelt schreibt:

    Ich habe einen Aufkleber an der Tür 😀
    Ausserdem bin ich länger abwesend.

  10. neglectable schreibt:

    Ich muss doch den Kopf schütteln über jene, die gleich mit dem Anwalt am Besten vor das BVG ziehen wollen. Der Ansatz schriftliche Stellungnahme und Beschwerde an der Hotline ist zunächst mal völlig ausreichend. Die arme Frau ist natürlich auch gleich in ein handelsübliche Panik verfallen, wie es sich liest. Es sollte jetzt kein Drama werden, wenn sie sich beruhigen kann. Nächstesmal dreht sie sich hoffentlich einfach im Bett um und grummelt „Leck …“.
    (Einfamilienhaus ohne Klingel, Schlafzimmer im Erdgeschoss neben der Eingangstüre – ist jetzt auch nicht Durchschnitt, oder?)
    Sicher, es ändert nichts an dem nachdrücklich unverschämten Fehlverhalten des Volkszählers und Konsequenzen sollte das auch haben.

  11. EuroTanic schreibt:

    Blockwartverhalten ist es nicht wegen des aufdringlichen verhaltens, sondern wegen dem Ausspionieren der Privatssphäre durch die illegale Volksbefragung. Dem Staat geht meine Privatsphäre nicht, aber auch rein gar nichts an.

  12. SandraundSven schreibt:

    Interessant finden wir die Aussage des „Beobachters“, der deutlich macht warum diese Volkszähler energisch sein werden. Sie bekommen 5 Euro mehr wenn sie die Zettel nicht einfach in den Briefkasten schmeißen.
    Da ist es ja schon im Vorfeld klar das es zu solchen Aktionen kommen wird.

    • Martin schreibt:

      Der Fragebogen darf tatsächlich nicht in den Briefkasten geworfen werden. Der Erhebungsbeauftragte muss ihn persönlich an einen der zum Haushalt gehörigen Auskunftspflichtigen aushändigen, den Aufkleber abziehen, auf seine Erhebungsliste kleben und die Daten (Name und Geburtsdatum), sowie einige Merkmale eintragen. Das Ganze nennt sich Existenzfeststellung und nur dazu sind die Erhebungsbeauftragten ja da (weil ein Computer das eben nicht kann). Der Erhebungsbeauftragte hat also geschlafen, als er die Absprache traf, die Unterlagen in den Briefkasten zu werfen. Aber erfahrungsgemäß hören die Leute auch nicht immer gut zu. Er hätte aber die Kurve kriegen können, wenn er wie oben beschrieben gehandelt hätte.

  13. Jürgen Friedrich schreibt:

    Der Volkszähler hat sich sicher völlig falsch verhalten (Kommen, obwohl der Termin abgesagt war; keinen Ausweis zeigen; die Unterlagen nicht übergeben; Drohung der Meldung als Totalverweigerer). Daher ist es absolut richtig, den Fall dem statistischen Landesamt zu melden und Konsequenzen zu verlangen.
    Aber die in den meisten vorherigen Kommentaren geäußerte Auffassung, dass es sich um Hausfriedensbruch handelt, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Dame hatte durchs Fenster gerufen „Einen Moment, ich komme“. Dass ein Fremder dann durch ein Gartentor zum Eingang geht, erscheint mir nicht als Straftat. Es wurde auch nicht berichtet, das der Volkszähler das Grundstück überhaupt betreten hat oder nachhaltig versucht hätte, auf das Grundstück zu gelangen, nachdem die Dame ihm dies untersagt und den Riegel wieder vorgeschoben hatte.
    Fazit: Bei aller berechtigten Kritik an der Volkszählung, die viele teilen, sollte die Auseinandersetzung sachlich bleiben. Wie kann es kommen, dass vier von sechs Kommentatoren „Hausfriedensbruch“ oder „Blockwartmentalität“ unterstellen? Ärgerlich.

  14. Qe schreibt:

    Hausfriedensbruch begehen und andere „melden“, das sollte vorbei sein, wenn Deutschland aus de rGeschichte gelernt hat.

    Machen Sie ihn und das Amt, das ihn geschickt hat, juristisch zu Kleinholz!!!

  15. EuroTanic schreibt:

    Eindeutig das Verhalten eines Blockwartes. Das ist auch das Ziele dieser Volksüberwachung.

  16. Walter schreibt:

    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde in diesem Fall Strafanzeige gegen Herrn S. wegen Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Nötigung (§240 StGB) stellen. Soll sich erst mal der Staatsanwalt mit dem Herrn unterhalten. Und wenn nichts rauskommt, dann hat man wenigstens versucht, dieses Verhalten nicht hinzunehmen. Wenn ich Ihren Bericht richtig deute, haben Sie ja zudem noch Ihren Mann als Zeugen.

    Zum Wortlaut: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

    Gruß

  17. Jörg schreibt:

    Natürlich ist man als Externer und im Nachhinein immer schlauer, aber:
    Telefon, 110, „Da will ein Fremder auf meine Terasse, der geht nicht weg obwohl ich ihn dazu aufgefordert habe, ich habe Angst!“

    Das Betreten eines umfriedeten Grundstücks allein erfüllt schon den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, erst Recht nach expliziter Aufforderung zur Unterlassung. Strafanzeige wird zwar letztendlich ergebnisslos bleiben, setzt aber die Behörde unter Druck, den Sachverhalt genau zu prüfen und darzulegen, verhindert ein „unter den Teppich kehren“.

  18. Pingback: VolkszählerInnen sind zu früh ausgeschwärmt | Blog eines Datenschutzaktivisten

  19. Beobachter schreibt:

    Leider hat der Befrager sein Ziel erreicht: Den von ihm ausgefüllten Fragebogen und so die 7,50 EUR Entschädigung für ihn. Für die übergebenen Unterlagen hätte er nur 2,50 EUR bekommen.

    Die Frau hätte viel energischer auf ihr Recht pochen und sofort die Polizei verständigen müssen. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre das Mindeste gewesen, was dem Befrager hätte blühen müssen.

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