[Update] Antrag auf Befreitung vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnsitz hinzugefügt (s.u. und hier als PDF-Datei) [/Update]
Mit heute veröffentlichtem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung und bei Betriebsstätten und betrieblich genutzten Fahrzeugen mit der Verfassung vereinbar ist.
In der heute veröffentlichen Pressemitteilung schreibt das BVerfG:
"Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitrags- pflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweit- wohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Er hat den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Urteil steht das Grundgesetz der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung be- teiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben. Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vor- handensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an. Die Rundfunkbeitragspflicht darf im privaten Be- reich an das Innehaben von Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung allerdings nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag be- lastet werden."
Ein wichtiger Passus im Urteil für ZweitwohnungsinhaberInnen lautet:
„2. Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe weiter anwendbar, dass ab dem Tag der Verkündung dieses Urteils bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer Wohnung ihrer Rundfunkbeitragspflicht nach § 2 Absatz 1 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nachkommen, auf Antrag von einer Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien sind.“
Um diesem Personenkreis die Antragstellung zu erleichtern habe ich einen Musterantrag (ohne jegliche Gewähr) erstellt. Dieser ist hier als PDF-Datei und nachfolgende zufinden
Rundfunkbeitrag – meine Rundfunkbeitragsnummer: ______________________
Hier: Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag für meinen Zweitwohnsitz
Bezug: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß Ziffer 2 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018, Aktenzeichen 1 BvR 1675/16,
„2. Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe weiter anwendbar, dass ab dem Tag der Verkündung dieses Urteils bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer Wohnung ihrer Rundfunkbeitragspflicht nach § 2 Absatz 1 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nachkommen, auf Antrag von einer Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien sind.“
die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für meinen Zweitwohnsitz in
________________________, PLZ,Ort:_________ __________________,
da ich nachweislich für meinen Erstwohnsitz in
________________________, PLZ,Ort:_________ __________________, unter obiger Rundfunkbeitragsnummer meinen Rundfunkbeitrag bezahle.
Ich gehe davon aus, dass diesem Antrag mit Wirkung von heute stattzugeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
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(Unterschrift)