Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde: Ab sofort Online-Datenschutzbeschwerden möglich

Screenshot der Online-Beschwerdeseite des BayLDA

Screenshot der Online-Beschwerdeseite des BayLDA

Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in seiner Pressemitteilung vom 05. Februar 2016 mitteilt, bietet das BayLDA nun „die Möglichkeit an, Datenschutzbeschwerden einfach und sicher online an die Aufsichtsbehörde zu schicken“.

Zwar ist das Namensfeld als Pflichtfeld angegeben, aber in den (lesenswerten) Hinweisen zur Beschwerde ist ausdrücklich angegeben: „Sofern Sie eine Beschwerde anonym versenden wollen, können Sie im Namensfeld bspw. ‚anonym‘ eintragen.“  Auch wie die Verschlüsselung der Datenübertragung durchgeführt, ist in diesen Hinweisen erläutert. Daraus ergibt sich, dass sich das BayLDA nicht mit der normalen https-Verschlüsselung begnügt, sondern eine zusätzliches Versclüsselungsverfahren browserseitig durchführt.

Für KundInnen und Beschäftigte und sonstige Betroffene von Bayerischen Unternehmen wird es durch diese Möglichkeit, Beschweren online beim BayLDA einzureichen, wesentlich leichter auf Datenschutzverstöße hinzuweisen. Vermutlich wird dies auch die Zahl der eingehenden Beschwerden deutlich erhöhen. Zu hoffen ist, dass zum einen dass gerade auch anonym eingereichte Onlinbeschwerden konkret dargestellt werden, so dass die Datenschutzaufsichtsbehörde reagieren kann und zum anderen, dass die Personaldecke des BayLDA die eingehenden Beschwerden zeitnah und gründlich bearbeiten kann.

Das Beispiel des Online-Beschwerdeverfahrens sollte auch bei anderen Datenschutzaufsichtsbehörden Schule machen!

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
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4 Antworten zu Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde: Ab sofort Online-Datenschutzbeschwerden möglich

  1. Edlub schreibt:

    Leider wird mit der Bezeichnung „Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde“ übertüncht, dass diese „Behörde“ von Brüssels Gnaden nur für einen Bruchteil aller in Bayern entstehenden Datenschutzthemen zuständig ist. In konkreten Anlassfällen wird man auf eine Reise zu den verschiedensten „zuständigen“ Instanzen geschickt, auch kreuz und quer durch die Republik.

    • extdsb schreibt:

      Hallo, dass es dass Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) gibt hat alleine die Bayerische Landesregierung und das Bayerische Landesparlament zu verantworten. Das LDA ist auch nur für den nichtöffentlichen Bereich in Bayern (in erster Linie Firmen und Vereine mit Sitz in Bayern) zuständig. Für bayerische Behörden und Behörden der Kommunen in Bayern ist der Bayerische Landesbeauftragte
      für den Datenschutz zuständig. In allen anderen Bundesländern ist diese Zweiteilung – teilweise schon seit langem – aufgehoben. Für Bundesbehörden sowie für Post- und Telekommunikationsunternehmen ist unabhängig von ihrem Sitz die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) zuständig. Und für Kirchen und Rundfunk gbit es weitere Datenschutzaufsichtsbehörden. Aber auch dafür ist „Brüssel“ nicht verantwortlich, sondern nur für deren Unabhängigkeit.

      • Edlub schreibt:

        Danke für die prompte Stellungnahme.
        Jedoch: „Brüssel“ ist „verantwortlich“ für die Erhebung einer kleinen Unterabteilung der Regierung von Mittelfranken zur eigenständigen, „unabhängigen“ Landesbehörde – und damit auch für diverse, erstaunliche Karrieresprünge mit bombastischer Amtstitelführung. Es sei ihnen gegönnt.
        Nachdem zahllose in Bayern tätige Firmen (=nichtöffentlicher Bereich) ihren nominellen Sitz NICHT in Bayern haben, u.a. im Wach- und Sicherheitsgewerbe gem. § 34a GewO und im Sklavenverleih, unterliegen diese den Datenschutzaufsichtsbehörden ihrer Herkunftsländer. Und dabei gibt es Qualitätsunterschiede wie Tag und Nacht. Das Bay LDA ist bestenfalls behilflich im Auffinden von Zuständigkeiten in diesem Datenschutz-Dschungel.
        Als Beobachter der Szene seit Simitis‘ Anfängen frage ich mich noch immer, warum nicht eine alleinige Bundesbebehörder, z.B. die BfDI für sämtliche Datenschutzthemen zuständig ist. Da wären so manche Mauscheleien nicht mehr möglich…

      • extdsb schreibt:

        Diese Qualitätsunterschiede werden sich durch die EU-Datenschutzgrundverordnung, die zum 25. Mai 2018 gültig wird, deutlich reduzieren. Zudem wäre es den Entscheidungsträgern in Bayern unbenommen gewesen, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz – wie es in allen anderen Bundesländern geschehen ist – auch die Zuständigkeit für den nichtöffentlichen Bereich (Wirtschaft etc.) zu übertragen.

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