Am 05. Janaur 2016 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) eine erweiterte Synopse zur EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht, in der neben dem ursprünglichen Entwurf der Kommission und den verabschiedenten Fassungen vom EU-Parlament und EU-Ministerrat das Ergebnis der Trilogverhandlungen dargestellt ist. Zur dieser Veröffentlichung hat das BayLDA eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Darin heißt es u.a.:
"Im Dezember 2015 haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf „Aufbauarbeit- sebene“ im sog. Trilog-Verfahren die politische Einigung für das zukünftige Datenschutzrecht in Europa erzielt. Das Bayerische Landesamt fürDatenschutzaufsicht (BayLDA) hat die ursprünglichen Entwürfe und dasvorliegende Ergebnis in einer erweiterten Synopse zusammengefasst. (...) Dieser Verordnungstext, der derzeit noch keine konsequente Nummerierung beinhaltet, wird insoweit momentan durch den Rat redaktionell bearbeitet. Anschließend wird der englischsprachige Text, der Grundlage der Beratungen war, in die 22 Sprachen der Mitgliedstaaten übersetzt. Voraussichtlich im März 2016 soll die Verordnung im Plenum des EU-Parlaments und vermutlich in einem ähnlichen Zeitraum vom Europäischen Rat verabschiedet und erst dann – als 22 rechtlich gleichwertige Dokumente – in den 22 Amts- sprachen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden."
Die Synopse ist unter https://www.lda.bayern.de/media/baylda_synopse.pdf zu finden.
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