Alle Unternehmen, in denen mehr als neun Personen (hierzu gehören neben den ArbeitnehmerInnen auch PraktikantenInnen, Auszubildende, Geschäftsführung) personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen (beispielsweise MitarbeiterInnen der Personalabteilung und der IT-Abteilung, Meister deren Excel-basierte Schichtplanung personenbezogene Beschäftigtendaten oder deren CNC-Steuerung personenbezogene Kundendaten enthalten, VertriebsmitarbeiterInnen, die persönliche Kontaktdaten von Kunden nutzen etc. – auch persönliche E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten!), sind gesetzlich zur Bestellung eines/-r betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet! Dieser Lehrgang vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) das rechtliche Kernwissen und die formale Fachkunde nach § 4f BDSG sowie das Know-how zur Umsetzung im Betrieb. Zur Homepage der Veranstaltung
Termin: 21./21. Oktober und 19./20. November 2013
Veranstalter: RKW Bayern
Referent: Werner Hülsmann