Real existierender Beitragsservice verschickt unzulässigerweise Zahlungsaufforderungen

Nachdem ich am 30. März die ungerechtfertige Lastschrift von „ARD ZDF Deutschlandradio“ storniert habe, erhielt ich heute ein auf den 03.05.2013 datiertes Schreiben mit der Aufforderung, neben den fälligen Beiträgen doch auch die Kosten für die Rücklastschrift zu übernehmen. Daher schrieb ich folgende E-Mail zurück:

Betreff: Unzulässige Beitragsforderung - "Beitragssnummer **** 
         - unzulässige Datenverarbeitung.
Datum:   Mon, 13 May 2013 23:05:04 +0200
Von:     Werner Hülsmann 
An:      service@rundfunkbeitrag.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits mitteilte, werde ich Ihnen keinerlei Geld
überweisen, da der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" kei-
nerlei Recht hat, Rundfunkbeiträge zu erheben. Von daher werde ich
selbstverständlich auch nicht für die Rücklastschriftkosten aufkom-
men. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist - das sollte
Ihnen inzwischen aufgefallen sein - nicht die Institution, die im 
§ 10 Abs. 7 des RBStV vorgesehen ist*. Von daher haben Sie auch 
keinerlei Befungnis meine personenbezogenen Daten zu verarbeiten. 
Daher fordere ich Sie auf, meine Daten unverzüglich zu löschen.

Sobald ich von den zuständigen Landesrundfunkanstalten einen Bei-
tragsbescheid erhalte, werde ich selbstverständlich die fälligen
Rundbeiträge überweisen. Leider haben es die beiden zuständigen 
Landesrundfunkanstalten bis heute nicht geschafft, mir einen Bei-
tragsbescheid zukommen zu lassen.

Freundliche Grüße,

Werner Hülsmann

*) ausführlich dargelegt unter
<https://extdsb.wordpress.com/2013/03/30/warum-halte-ich-die- abbuchung-des-rundfunkbeitrags-fur-unzulassig/>

Ich bin schon jetzt auf die Antwort gespannt. Da ich bislang grundsätzlich bereit bin, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, aber nicht an eine Institution, die es eigentlich gar nicht geben sollte und von daher auch keinerlei personenbezogene Daten der Beitragspflichtigen verarbeiten darf, habe ich diese E-Mail an die für meine Wohnungen zuständigen Landesrundfunkanstalten mit folgendem Hinweis weitergeleitet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bislang weder vom RBB noch vom SWR einen Bescheid
überden fälligen Rundfunkbeitrag erhalten. Somit ist es mir bislang
nicht möglich meinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Bitte senden Sie
mir daher unverzüglich einen rechtsgültigen Beitragsbescheid zu.

Das mir heute zugegangene Schreiben vom 03.05.2013 des "ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice" ist aus den bereits dargelegten
Gründen weder rechtsgültig noch zulässig. Sollten Sie Weisungsbe-
fugnisse gegenüber dieser Institution haben, bitte ich Sie, diese 
anzuweisen, mich nicht mit weiteren Schreiben zu belästigen. Ich 
akzeptiere ausschließlich Schreiben der zuständigen Landesrundfunk-
anstalten oder der nach § 10 Abs. 7 RBStV gegründeten Stelle der 
Landesrundfunkanstalten.

Freundliche Grüße,

Werner Hülsmann

Hinzu kommt, dass dieses Schreiben kein rechtsgültiges Schreiben ist. Selbst wenn der real exisitierende „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ befugt wäre, die Beitragskonten zu verwalten – was er aber nicht ist -, wäre dieses Schreiben ohne jegliche rechtliche Wirkung.  Es fehlt nicht nur die Niederlassungsanschrift, sondern auch jegliche Angaben zu vertretungsberechtigten Personen, also all das was aus einem Blatt Papier ein rechtsgültiges Dokument macht.

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
Dieser Beitrag wurde unter Datenschutz, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

15 Antworten zu Real existierender Beitragsservice verschickt unzulässigerweise Zahlungsaufforderungen

  1. Weege schreibt:

    würdest du meine letzte Antwort an die veröffentlichen?

  2. Karsten schreibt:

    Warum war es für dich damals in Ordnung, daß die Zahlungen an die GEZ gingen und jetzt beim Beitragsservice nicht mehr? Nach deiner Argumentation wäre die GEZ ja dann genauso wenig berechtigt gewesen, oder?

  3. Steffen Müller schreibt:

    in §10 RBSTV Abs 7 steht aber auch:
    „Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der
    Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln.“

    das liest sich für mich so, als dürfe der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ die Gebühreneintreibung übernehmen, nicht?

    • extdsb schreibt:

      Das dürften die Landesrundfunkanstalten tatsächlich. Allerdings ist eine solche Übertragung nicht erfolgt, vielmehr gehen der real existierende Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten davon aus, dass der real exisitierende Beitragsservice “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” , die im RFStV §10 Abs. 7 vorgesehene nicht-rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft sei. Diese Rechtsauffassung teile ich nicht.

  4. Pingback: [Rundfunkbeitrag] Endlich: Ein Schreiben von meiner Landesrundfunkanstalt (und nicht vom real existierendem Beitragsservice) | Blog eines Datenschutzsachverständigen

  5. extdsb schreibt:

    Kurzes Update: Inzwischen habe ich tatsächlich ein Schreiben von der für meinen erste Wohnsitz zuständigen Rundfunkanstalt erhalten. Sie drohen mir mit einem Beitragsbescheid, wenn ich nicht zahle. Irgendwie scheinen die meine Schreiben nicht richtig gelesen zu haben: Genau um diesen Beitragsbescheid habe ich ja schon lange gebeten.
    Netter Gag am Rande: Ich soll doch bitte mit „beiliegender Zahlkarte“ meine Aussenstände begleichen. Die Zahlkarte liegt allerdings nicht bei. Vermutlich, weil es eine derartige schon seit Jahren nicht mehr gibt. 🙂

    • daniele schreibt:

      also ich hab jetzt die mahnung mit einer frist von den bekommen das wenn ich nicht zahle die vollstreckungsmaßnahmen beantragen werden .Ist inzwischen bei ihn was gekommen?

      • extdsb schreibt:

        Da ich ein „nettes“ Schreiben von der zuständigen Landesrundfunkanstalt – also nicht vom real exisitierendem Beitragsserver – erhalten habe, habe ich meinen Rundfunkbeitrag auf das Konto der zuständigen Landesrundfunkanstalt überwiesen.
        Grundsätzlich kann ich nur empfehlen spätestens wenn der Bescheid mir der Aufforderung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags kommt, entweder zu zahlen oder einen – vermutlich ziemlich aussichtslosen – Widerspruch (bzw. das im Bescheid genannte Rechtsmittel) einzulegen. Dies kann allerdings zu weiteren Kosten führen.
        Und noch ein Hinweis: Das lesen dieses Blgos ersetzt nicht die Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt!

  6. Hupengustav schreibt:

    sehr seltsam…ich persöhnlich habe noch in keiner form eine erfassung oder zahlungsaufforderung bekommen.
    scheinbar bin ich tot.
    hoffendlich wird meine wohnung nicht an eine andere persohn weiter vermietet.

  7. mesi schreibt:

    Kann da verschiedene Worte mitreden. Heute erhalten: wieder einmal eine sehr lästige, mir unwichtige Info: Beitragsservice nimmt Bezug auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?! Man, der soll nen wirksamen Bescheid versenden, gegen den man sich wehren kann, aber keine nervigen Infoblättchen!

  8. Freiheit ist nur ein Traum schreibt:

    Also, auf dem Briefpapier tauch bei mir oben links die für mich entsprechende Rundfunkanstallt auf, währen oben rechts der Beitragsservice auftaucht. Gibt dazu auch irgend eine Klage die diese Änderung ausgelöst hat. Wenn es bei dir noch nicht so ist, hast du wohl recht… am sonnsten sieht’s düster aus. Aber: beide Daumen hoch für dein Eintreten für Datenschutzrecht. (Muss auch mal gesagt werden!)

  9. rider schreibt:

    Danke! Sehr nutzlich die Info!
    Die neue Rundfunkgebühr ist eine Frechheit, insbesondere für die Menschen, die keinerlei Geräte besitzen(viele Alte Menschen), oder diejenige die die Leistung gar nicht haben wollen.
    Man kommt vor, ob man für die Ware zahlen muss und dazu gezwungen wird, obwohl das gar nicht bestellt und gebraucht hat- Pure Frechheit! Wenn die „auf offensive gehen“ und sagen, dass die viel zu viele „Schwarzseher“ haben, dann müsstet GEZ ganz einfach machen und wie z.B. „Sky“ das alles anbieten. Die den „Schwachsinn“ haben wollen, müssen einen Box mit Zugangspassword kaufen und Gut ist. Und so wie die das jetzt gemacht haben ist nur reine Abzocke!

    Noch mal Vielen Dank!

  10. Rudi Müller schreibt:

    Die GEZ heißt nun seit der Umfirmierung nun mal so.
    Da werden Sie kaum raus kommen, trotz diesen pseudojuristischen Tricksereien.
    Nur, was hat dieses Thema mit „Datenschutz“ zu tun? Und Jurist sind Sie wohl auch nicht. Das Diplom stammt hoffentlich von einer echten Universität und keiner Klempnerschule, wie heute vielfach üblich…

    • extdsb schreibt:

      Hallo Herr Müller, klar, die GEZ heißt seit dem 01. Januar 2013 „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservce“, deshalb bezeichne ich diese Institution auch als real-existierenden Beitragsservice. Ungeschickt ist nur, dass dies eine andere Institution ist, als die, die im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehen ist. Und damit hat der real-existierenden Beitragsservice keinerlei Rechtsgrundlage. Und das heißt, dass hier ein klarer Datenschutzverstoß vorliegt, denn der real-existierenden Beitragsservice dürfte eigentlich keinerlei personenbezogende Daten von Beitragspflichtigen verarbeiten, also auch keine Schreiben unter Nutzung von personenbezogenden Daten von Beitragspflichtigen erstellen.

      Und falls es Sie beruhigt: Ich habe mein Diplom in Informatik 1988 an der Technischen Universität Darmstadt abgelegt und dabei als Schwerpunkt (Nebenfach) Datenschutzrecht belegt. Und da ich dann auch noch über 6 Jahre bei einer Datensdhutzaufsichtsbehörde gearbeitet habe, kenne ich mich nicht nur im Datenschutzrecht, sondern auch im Telemedien-, Telekommunikations- und Medienrecht gut aus.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..