Bei der heutigen BigBrotherAward-Verleihung in Bielefeld wurde den sechzehn MinisterpräsidentInnen für die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags ein BigBrotherAward verliehen.
"Der BigBrotherAward in der Kategorie Politik geht an die Minister- präsidenten der 16 deutschen Bundesländer für die Einrichtung des Gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Nachfolger der GEZ. Seit Anfang Januar sind Rundfunkbeiträge nicht mehr für Geräte, sondern pro Wohnung zu entrichten. Dabei haben die Autoren des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages die Chance verpasst, eindeutige, personenunabhängige Regelungen zu entwickeln. In der mehrjährigen Übergangsphase verarbeitet der neue Beitragsservice sogar viel mehr Daten als zuvor die GEZ. Die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung ist für Juristen zumindest zweifelhaft." (Kurzfassung der Begründung)
„Zweifelhaft“ ist – zumindest für eine BigBrotherAward-Laudatio schon eine sehr vorsichtige Ausdrucksweise. Immerhin ist der real existierende Beitragsservice nicht die Institution, die im Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) für den Einzug des Beitrags und die Verwaltung der Beitragskonten vorgesehen ist, wie ich bereits in meinem Blogbeitrag vom 30. März 2013 dargestellt habe.
Die vollständige Laudatio finden Sie hier: https://www.bigbrotherawards.de/2013/.pol
Gerade via Twitter gefunden: „Rundfunkgebühr für die tote Mutter gefordert“ http://www.shz.de/nachrichten/home/top-thema/artikel/gebuehren-fuer-die-verstorbene-mutter.html
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