Beschäftigtendatenschutz – Zeitplan für Behandlung im Bundestag steht nicht fest [4. Update]

[4. Update] Leider muss die Frage in der Überschrift des 3. Updates mit nein beantwortet werden. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Wie im Artikel „Beschäftigtendatenschutz – Zeitplan 1.1 – Fauler Trick der Regierungsfraktionen?“ dargestellt, soll die Behandlung im Bundestag nicht verschoben werden, sondern es wurde nur die Behandlung im Innenausschuss vom 16. auf den 30 Januar 2013 verschoben, also auf einen Tag vor der abschließenden Behandlung im Bundestag [/4.Update]

[3. Update] Ein erster Erfolg? Behandlung im Innenausschuss vertagt

Laut einem Bericht in Spiegel Online wird die Behandlung des Gesetzentwurfs und der Änderungsanträge von der Tagesordnung für die der Sitzung des Innenausschusses am 16. Januar genommen. Dies sei Spiegel online sowohl vom Sekretariat des Ausschusses als auch vom Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) bestätigt worden.

Wir werden Sie hier auf dem laufenden halten! [/3. Update – 15.02.2013 – 19:40]

Zeitplan [3. Update] – nicht mehr aktuell [/3. Update]

Offensichtlich scheint der Zeitplan für die Behandlung des Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes im Bundestag nahezu festzustehen:

[2. Update] Soeben habe ich folgende Information erhalten:

Da der Innenausschuss am Mittwoch aufgrund der Sondersitzung "50 
Jahre Elysée-Vertrag" und einer vorher anstehenden erweiterten Be-
richterstatter-Runde mit dem Innenministerium zu "Polizeieinsätze 
im Ausland" nicht wie sonst drei, sondern nur max. eine Stunde 
tagen wird, hat die LINKE schon letzten Freitag die Nichtaufset-
zung bzw. Absetzung der Beschlussfassung im Innenausschuss und 
eine Vertagung beantragt. Ob das jedoch Erfolg haben wird, bleibt 
abzuwarten.

Sollte neben den 17 anderen Tagesordnungspunkten, die sowieso schon auf der Tagesordnung des Innenausschussen für den 16. Januar standen, tatsächlich auch noch der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz mit inzwischen zwei Änderungsanträgen behandelt werden, würden hierfür nur wenige Minuten zur Verfügung stehen. Die Beratung wäre dann nur noch eine Farce!  [/2.Update 15.01.2013 – 18:05]

Es bleibt also nur wenig Zeit um die erforderlichen Verbesserungen zu bewirken!

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Umschlag - Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz im Fokus der Rechtsprechung

Kleiner Hinweis in eigener Sache:

Unter dem Titel „Beschäftigtendatenschutz im Fokus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts“ ist im EfWeHa-Verlag im Dezember 2012 ein ca. 100-seitiges Buch von Prof. Franz Josef Düwell (Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.d.) erschienen (Stand vom: 19.11.2012)

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
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6 Antworten zu Beschäftigtendatenschutz – Zeitplan für Behandlung im Bundestag steht nicht fest [4. Update]

  1. Pingback: LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch » Beschäftigtendatenschutz – Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

  2. Pingback: Ein erster Erfolg? Behandlung im Innenausschuss vertagt! | Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!

  3. Pingback: Ist der Zeitplan einzuhalten oder wird die Beratung zu einer Farce? | Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!

  4. Pingback: Zeitplan der Beratungen zum Gesetzenwurf Beschäftigtendatenschutz | Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!

  5. Rudi Müller schreibt:

    Im BfDI-Forum steht dazu unter Hinweis auf den Bundestagskalender
    http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/sitzungskalender/bt2013.html
    dass in der genannten Februarwoche gar keine Sitzung anberaumt ist!
    Wer hört da wieder einmal das Gras wachsen?

    • extdsb schreibt:

      Hallo, üblicherweise wird ja die 2.und 3. Lesung im Bundestag direkt hintereinander durchgeführt. Von daher könnte es auch sein, dass beide Lesungen Ende Januar stattfinden, oder dass nich die erste Februarwoche, sondern die erste Sitzungswoche im Februar gemeint war. Genau wissen wir es aber erst, wenn wir die Tagesordnung und evtl. Ergänzungen kennen!

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