In einer Mitteilung vom 16. Januar 2011 stellt der Hessische Datenschutzbeauftragte die vorläufige Bilanz seiner Prüfungen im Zusammenhang mit dem Zenus 2011 vor.
Nach dem Abschluss der Prüfungen (mit Ausnahme der Erhebungsstelle des Hessischen Statistischen Landesamtes) kann ich feststellen, dass der betriebene Aufwand ebenso erforderlich wie angemessen war.
Das kann ja nur bedeuten: Es hat sich gelohnt, wir haben einges gefunden. Weiter schreibt er:
In fast allen aufgesuchten Erhebungsstellen wurden Defizite fest- gestellt.
Und
Dennoch gab es immer wieder Vorkommnisse, die sich oftmals aus menschlichem Fehlverhalten oder Organisationsmängeln heraus er- gaben. So war in der Erhebungsstelle eines Landkreises der Raum, in dem sämtliche ausgefüllten Bögen der Haushaltsbefragung einlagerten, ausgerechnet auch an dem Tag der Prüfung durch meine Mitarbeiter nicht nur unverschlossen, sondern die Tür stand sogar sperrangelweit offen und Personal war weit und breit nicht zu sehen. Des Rätsels Lösung war der Putzdienst, der entgegen den Organisa- tionsanweisungen einen Schlüssel für die Erhebungsstelle hatte.
Wie kann es sein, dass ein Putzdienst unbeaufsichtigt in Räumen hantiert, in denen Unterlagen lagern, die dem Statistikgeheimnis unterliegt? Aber es kommt noch schlimmer:
Die beispielhaft genannten Defizite wurden noch von Unzulänglichkei- ten hinsichtlich der Technik übertroffen.
Leider ist die „erste Bilanz“ sehr beschönigend:
Das Unternehmen Volkszählung (Zensus) 2011 ist von seiner Abwicklung unter datenschutzrechtlichen Aspekten ohne Zweifel gelungen. Wie nicht anders zu erwarten war, kam es im Verlauf der einzelnen Phasen immer wieder einmal zu Beschwerden oder Nachfragen, denen meine Mit- arbeiter nachgingen. Gravierende Verstöße gab es aber keine. Unzu- länglichkeiten entsprangen dem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter oder hatten organisatorische Hintergründe.
Wie der hessische Datenschutzbeauftragte die Abwicklung der Volkszählung bei den genannten Mängeln unter datenschutzrechtlichen Aspekten als „ohne Zweifel“ gelungen bezeichnen kann ist mir ein Rätsel. Gerade die „Unzulänglichkeiten“, die „organitorische Hintergründe“ hatten, zeigen doch, dass die bereits die Organisation der Volkzählung mit Mägneln behaftet war. Dass Menschen Fehler machen, ist auch nichts neues, von daher wäre bereits bei der Organisation der Abläufe sicher zu stellen gewesen, dass menschliche Fehler möglichst keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Volkzählungsdaten hätten haben dürfen.