Heute erreichte den AK Zensus folgende E-Mail (ich habe die enthaltenen personenbezogende Daten selbstverständlich anonymisiert) zu einer schwerwiegenden Panne bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) in Hamburg und Schleswig-Holstein:
Betreff: 50.000 falsche Heranziehungsbescheide zum Zensus 2011 mit Zwangsgeldern - kriminalisierte BürgerInnen und Krisensitzungen zum Schildbürgerstreich beim Statistischen Amt für HH u. SH Ich vermisse bei Ihrem ansonsten wirklich großartigen Informations- angebot Berichterstattungen über den aktuellen Skandal beim Statis- tik-Amt mit 50.000 fehlerhaften Zwangsmittelbescheiden bei der Gebäu-dezählung. 20.000 verzweifelte Hamburger und 30.000 verzwei- felteBürger aus SH müssen je 300,- € Zwangsgeld zahlen, weil sie keineFragebögen bekommen haben. Das Amt spricht intern von 40.000, vermutlich werden es aber die einer früheren Pressemitteilung ange- kündigten 50.000 Heranziehungsbescheide sein. Besonders perfide daran ist, dass die betroffenen Bürger ohnmächtig dem Fristablauf und damit der Zwangsgeldbeitreibung gegenüber stehen, während beim Statistischen Amt völliges Chaos herrscht. Das Call-Center dort ist seit Freitag, 20.01.2012, völlig überlastet. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein hat per Postzustellungsurkundenversand ca. 50.000 fehlerhafte Heranziehungs- bescheide zum Zensus 2011 mit Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung bei Zuwiederhandlung verschickt. Obwohl in der Betreffzeile der zu beantwortende Fragebogen als Anla- ge bezeichnet ist und der Bescheid mit den Worten beginnt „Erteilen Sie nunmehr Ihre Angaben in dem bzw. den mit diesem Schreiben übermittelten Fragebogen (…) vollständig und senden Sie den bzw. die Bogen (…) bis zum (…) zurück (…)" sind den Schreiben keinerlei Fragebögen beigefügt, ebenfallls keine Zugangsdaten für eine Online-Beantwortung. Die Zwangsbescheide wer- den den Bürgern seit Freitag, 20.01.2012 förmlich zugestellt. Es reicht nicht, dass im Sommer 2011 Tausende Bürger vom Statisti- schen Amt Hamburg u. S-H gemahnt wurden, die bereits Fragebögen aus- gefüllt zurückgeschickt hatten. Es wurden zigfach Personen ange- schrieben, die seit über 15 Jahren tot sind. Mit dem Zwangsgeldbescheid ohne Fragebogen setzt das Statistische Amt Nord nach den bisherigen Pleiten und Pannen nun neue Maßstäbe in puncto Dilletantismus und Steuergeldverbrennung. Die Kosten dieses neuerlichen Disasters werden durch Widerspruchsverfahren und Ge- richtsverfahren gegen die unrechtmäßigen Bescheide beim Hamburger Verwaltungsgericht, Krisensitzungen und Reparaturversuchen vermut- lich in die Millionen gehen. Informationen erteilt beim Statischen Amt gern Vorstand ******* 42831 **** Abteilungsleiter ******* 42831 **** u. 0421 **** Referatsleitung ******* 42831 *** Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen erneuten Schildbürgerstreich des Statistischen Amtes Hamburg und Schleswig-Holstein publik machen. Auch gilt es m.E. die verantwortlichen Amtsträger zur Rechenschaft zu ziehen, schon um weitere Steuerverschwendungen und Bürgernötigungen durch diese zu vermeiden. Freundliche Grüße N.W. P.S. Nachtrag: Nach einer aktuellen Pressemitteilung sollen die Heranziehungsbescheide für nichtig erklärt werden. Dort wird die Verantwortung auf den Fehler eines privaten Druckdienstleisters ge- schoben. Damit unterschreiten die Behördenverantwortlichen erneut die geistige Armutsgrenze: Bescheide werden von einer Behörde erlas- sen und nicht von privaten Dienstleistern. Welche Vorkehrungen hat die Behörde bei der Auswahl, in der Durchführung und Kontrolle gegen einen 50.000fachen Schaden wie den Eingetretenen getroffen? Klar, schuld müssen immer die anderen sein. Die Verantwortlichen beim Sta- tistischen Amt Nord tuen den Bürgern einen Riesengefallen, falls sie jeweils die Frage nach einem WC in der Wohnung bejahen konnten, wenn sie darüber nachdenken, sich zum Gemeinwohl in Selbigem herunterzu- spülen.
Auch ich bin der Meinung, dass der Fehler eindeutig bei der Behörde liegt. Denn wenn der „Druckdienstleister“ etwas anderes tut, als die Behörde beauftragt hat, dann scheint die Behörde die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl dieses „Druckdienstleisters“ nicht beachtet zu haben. Zudem kann der Druckdienstleister ja nur die Adressen in die Bescheide eindrucken, die ihm von der Behörde übermittelt wurden!
Hallo Leute,
auch mir ist jetzt am 20.01.2012 vom Statistischen Amt Hamburg / Schleswig-Holstein ein „Heranziehungsbescheid“ per Post-Zustellungsurkunde in den Briefkasten geflattert… und zwar genauso auch *ohne* die laut Bescheid angeblich beiliegenden und unter hoher Strafandrohung bis zum 03.Feb.2012 auszufüllenden Fragebögen.
Soweit hier nun geschrieben wurde, daß all diese Bescheide aufgrund dieser „Panne“ laut Presseberichten als „nichtig“ erklärt werden würden, so wäre es hilfreich, wenn hier nun auch diese Pressemitteilung veröffentlicht werden könnte, bzw. wenigstens ein Link oder ein Hinweis zu finden wäre. Leider habe ich in den Suchmaschinen im Moment noch nichts dahingehend entdecken können. Könnt Ihr vielleicht mal bitte sagen, wo ein entspr. Bericht zu finden ist.
Das wäre nett.
Beste Grüße
Kai
Der Link http://www.statistik-nord.de/erhebungen/zensus-2011/gebaeude-und-wohnungszaehlung/heranziehungsbescheide-zur-gwz/ wurde inzwischen oben von mir ergänzt. Danke für den Hinweis