Die ersten Anschreiben an die Wohnungs- und GebäudeeigentümerInnen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sind bereits unterwegs. In Nordrhein-Westfalen versendet das Statistische Landesamt alias “Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Geschäftsbereich Statistik” hierzu allerdings keine behördlichen Schreiben, sondern versendet “adressierte Werbesendungen” per Infopost. Laut der Website der Deutschen Post AG zur
Infopost bietet diese Versandform “die Möglichkeit, adressierte Werbesendungen und Kataloge zu einem besonders günstigen Preis an Ihre Kunden zu schicken”. Auch auf dem Prouduktbroschüre steht sehr deutlich: “Adressierte Werbesendungen: INFOPOST und INFOBRIEF National.” Immerhin verwendet der Geschäftsbereich Statistik für die Versendung seiner Werbepost “Premiumadress” – also eine “professionelle Zustellbarkeitsprüfung und eine effiziente Adresspflege”. D.h. der Absender wird über Anschriftenänderungen oder eine Unzustellbarkeit informiert
Was bedeutet dies für die EmpfängerInnen?
Es ist das gute Recht jedes und jeder Einzelnen, Werbepost ungeöffnet und ungelesen dem Altpapier zuzuführen. Von daher sollte – zumindest in Nordrhein-Westfalen – die umweltgerechte Entsorgung der Werbepost des Geschäftsbereiches Statistik zu keinerlei Nachteilen führen. Klar ist allerdings auch, dass die ungelesene Entsorgung dieser Werbepost nur Sand im Getriebe ist, da bei Nichtbeantwortung die GWZ-Erhebungsbögen aller Voraussicht nach in einer ordentlichen Form, also als amtliches Schreiben, erneut zugestellt werden dürften.
Update: In Bayern werden die GWZ-Fragebögen als normale Briefe versandt.
2. Update: Auc h das “Stat. Landesamt Rhl.-Pfl” (so die Absenderangabe im Adressfenster) versendet die GWZ-Bögen als Werbesendungen

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Ich wohne in Niedersachsen. Irgendwann kam ein Brief als Infopost. Leider habe ich gewisse Tendenzen zum Messi und kann ich nichts wegschmeisen. Aber ich habe auch wenig Zeit, um immer alles gleich zu lesen. Deshalb habe ich ihn ungeöffnet auf den Stapel gelegt, in dem sich weit unten auch der Volkszählungsfragebogen von 1987 befindet. Seit dem ist noch nichts weiter passiert. Wie 1987.
Infopost kommt immer auf diesen Stapel. Oft ist es schwer, darin was wieder zu finden. Deswegen versuche ich es meist gar nicht erst.
Auch ich hab die Abgabe des Fragebogens verweigert, also diese Werbepost gemüllt. Jetzt habe ich ein Schreiben des statistischen Landesamtes erhalten mit der Androhung der Einleitung von Verwaltungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Abgabe des Bogens. Lächerlich – wenn freiwillig, dann aber auch freiwillig in den Müll werfen dürfen, oder.
Oder versucht man so, Infos darüber zu sammeln, auf welchen Grundstücken zahlungskräftiger Steuerzahler unser verschuldeter Staat Zwangshypotheken eintragen lassen könnte, oder???
Eine Rechtsgrundlage finde ich nicht und habe daher um Nennung dieser Gebeten.
Mal gespannt, ob es denn eine gibt und wenn ja, ob diese auch die Androhung von Strafen erlaubt.
Wo leben wir denn? Wozu haben wir Finanz-, Grundbuch- und Einwohnermeldeämter?? Dort sind doch alle Daten auf Knopfdruck abrufbar…..
Unfasslich!!!
Martina
Auch in Hessen kommt der Umschlag als “Infopost” …
Man kann’s natürlich auch positiv sehen – statt “teuere” normale Post zu nutzen, spart der Staat Geld und verschickts halt so …
Also ich habe keinen Brief bekommen….. Noch Fragen?
In Niedersachsen ist es auch Werbemüll!!!