In einer Mitteilung vom 16. Januar 2011 stellt der Hessische Datenschutzbeauftragte die vorläufige Bilanz seiner Prüfungen im Zusammenhang mit dem Zenus 2011 vor.
Nach dem Abschluss der Prüfungen (mit Ausnahme der Erhebungsstelle des Hessischen Statistischen Landesamtes) kann ich feststellen, dass der betriebene Aufwand ebenso erforderlich wie angemessen war.
